Künstlersozial­abgabe (KSA) 2025

Infos für Auftraggeber von Design- & Foto-Dienstleistungen

Die Zusatzkosten, die oft überraschen

Wenn du Design-, Foto- oder andere kreative Leistungen beauftragst, wirst du möglicherweise mit der Künstlersozialabgabe (KSA) konfrontiert.

Viele Auftraggeber kennen sie nicht – und sind überrascht, wenn sie zahlen sollen. Hier erfährst du, was dahintersteckt.

Was ist die Künstlersozialabgabe (KSA)?

Die KSA ist eine gesetzliche Abgabe, die direkt an die Künstlersozialkasse (KSK) entrichtet wird. Sie wurde ins Leben gerufen, um Menschen in Kreativberufen sozial abzusichern.

Wichtig: Wir selbst sind nicht Mitglied in der Künstlersozialkasse! Du zahlst also nichts „für uns“, sondern unterstützt das Sozialsystem.

Uns selbst kommt die Regelung in keiner Weise zugute. Im Gegenteil. Sie bringt uns nur regelmäßig in Erklärungsnot.

Warum ist das so „unfair“ geregelt? Die Abgabe soll verhindern, dass sich Kreative aus Wettbewerbsgründen gar nicht erst versichern. Daher sitzen wir Kreativen alle im selben Boot – ob bei der Künstlersozialkasse versichert oder nicht.

Welche Auftraggeber müssen die KSA zahlen?

Alle, die künstlerische oder publizistische Leistungen geschäftlich beauftragen, sind abgabepflichtig.

Egal, ob du selbst als Einzelunternehmer, Firma oder Verein auftrittst – deine eigene Gesellschaftsform spielt dabei keine Rolle. Auch als Kleinunternehmer bist du abgabepflichtig!

Ausnahme: Privatpersonen, die eine nicht-kommerzielle Leistung buchen (z. B. Hochzeitsfotos), sind nicht betroffen.

Wer gilt in diesem Fall als Auftragnehmer?

Die Abgabe fällt an, wenn du Leistungen von Freiberuflern, Einzelunternehmern oder einer GbR beauftragst, die künstlerische oder publizistische Tätigkeiten anbieten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Webdesigner
  • Grafikdesigner
  • Fotografen
  • Texter
  • Illustratoren
  • aber auch Artisten, Moderatoren, Musiker und Künstler

Kreativdienstleister, die als Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG organisiert sind, unterliegen nicht der KSA-Pflicht. Sobald du also eine solche Gesellschaft beauftragst, bist du als Auftraggeber von der Abgabe befreit.

Wieso seid ihr dann keine GmbH oder UG?

Das werden wir oft gefragt. Die Antwort ist: Eine Kapitalgesellschaft verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand. Es gibt eine Bilanzierungspflicht und zusätzliche Fixkosten.

Diese müssten wir in Form von höheren Stundensätzen auf unsere Kunden umlegen. Das bisschen, was du an KSA sparen würdest, würdest du also an anderer Stelle mehrfach wieder draufzahlen.

Außerdem leisten Kapitalgesellschaften wiederum die KSA für ihre eigenen freien Mitarbeiter – auch das schlägt sich in höheren Rechnungen nieder.

Wir haben uns dazu entschieden, schlank, flexibel und persönlich zu bleiben. Und denken, dass sich jemand, der mit uns arbeiten möchte, nicht von der KSA abschrecken lässt.

Sind alle Dienstleistungen von euch abgabepflichtig?

Nein! Abgabepflichtig sind nur kreative Tätigkeiten wie Grafik- und Webdesign, Konzeption, Text, Foto, Video oder Musik.

Nicht abgabepflichtig sind rein technische oder administrative Aufgaben wie Programmierung, SEO, Website-Pflege, Updates, Hosting oder Support.

Wenn du bei uns Website Care (die langfristige Pflege deiner Website) buchst, bekommst du immer eine getrennte Rechnung darüber, auf die keine KSA fällig wird.

Du fragst dich, ob man da nicht etwas schummeln und weitere Dienstleistungen als technisch oder administrativ umdeuten könnte?

Besser nicht: Die KSK prüft im Zweifel selbst, was als kreativ einzustufen ist und unterstellt dann (zurecht) Betrugsabsicht.

Wichtig: Bei Beauftragung einer Website ist das Splitting seitens der Künstlersozialkasse nicht zulässig, da nicht klar unterscheidbar ist, was eine technische und was eine kreative Leistung ist.

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe (KSA) 2025?

Der Satz liegt aktuell (2025) bei 5 % und wird jedes Jahr neu festgelegt.

Berechnungsgrundlage ist der Nettobetrag der kreativen Leistung, ohne Umsatzsteuer.

Beispiel: Für 1.000 € netto Kreativleistungen zahlst du zusätzlich 50 € an die KSK.

Gibt es einen Freibetrag, unterhalb dessen die KSA entfällt?

Ja. Seit 2025 liegt die sog. Bagatellgrenze bei 700 € pro Kalenderjahr (bis 2024: 450 €).

Ab 2026 steigt sie auf 1.000 € pro Jahr.

Aber Achtung: Diese Grenze gilt für alle in einem Kalenderjahr beauftragten Kreativleistungen zusammen, nicht für jeden Dienstleister oder pro Auftrag.

Wenn du also z. B. einen Designer und zusätzlich einen Fotografen buchst, musst du alle Nettobeträge addieren.

Kann man die KSA an die Dienstleister durchreichen?

Nein. Das wäre so, als würdest du von einem Angestellten verlangen, seine Sozialabgaben selbst zu übernehmen.

Eigenmächtig Rechnungen kürzen oder die Abgabe rückfordern ist sogar gesetzlich verboten (§ 36a KSVG, § 32 SGB I).

Wie läuft die Meldung bei der Künstlersozialkasse ab?

  • Bei Erstanmeldung prüft die KSK deine Abgabepflicht.
  • Danach erhältst du einen Meldebogen.
  • Dort trägst du die Nettosumme der beauftragten Kreativleistungen ein.
  • Auf dieser Basis erstellt die KSK einen Bescheid.
  • Die Zahlung leistest du dann direkt an die KSK – nicht an uns!
  • Abgabefrist der Meldung ist der 31.03. des Folgejahres.

Die Meldung ist online möglich und mit wenig Aufwand verbunden – nach der Erstanmeldung dauert es nur wenige Minuten pro Jahr.

Was passiert, wenn du die KSA einfach ignorierst?

Die Deutsche Rentenversicherung führt durchaus Betriebsprüfungen durch. Werden dabei nicht gemeldete KSA-pflichtige Leistungen entdeckt, drohen eventuell Nachzahlungen bis zu fünf Jahre rückwirkend, inklusive Säumniszuschlägen und ggf. Bußgeldern.

Wie streng diese Prüfungen bei nur einmaligen oder gelegentlichen Beauftragungen ausfallen, ist eine andere Frage.

Der Steuerberater einer unserer Kundinnen empfahl dieser, erst nach drei gestellten Rechnungen im Jahr aktiv zu werden, selbst wenn der Freibetrag bereits überschritten wurde.

Aber: Das ist Hörensagen und stellt auf keinen Fall eine Empfehlung dar!

Hinweis/Disclaimer: Ich gebe hier ausschließlich allgemeine Informationen nach bestem Wissen weiter. Es besteht für uns weder eine rechtliche Pflicht noch das Recht, verbindlich zu beraten. Für detaillierte Auskünfte wende dich bitte an die KSK oder deinen Steuerberater.

Abschließende (motivierende) Praxistipps 😉

  • Hinnehmen: Akzeptiere die KSA als normale Betriebsausgabe.
  • Informieren: Mach dich schlau, dann sparst du dir Ärger.
  • Melden: Füll einmal im Jahr den Meldebogen aus. Fertig!

Wir wissen, dass das Thema nervt und eine weitere Belastung darstellt.

Dennoch möchten wir transparent damit umgehen. Denn der Verdacht, dass wir etwas „verschweigen“ oder „versteckte Kosten“ verursachen, liegt sonst immer in der Luft.

Mit dieser Offenheit gehen wir einen Schritt, den viele unserer Kolleginnen und Kollegen vermeiden. Aus Angst vor Ärger / Rechtfertigungsnot / Nichtbeauftragung. Aus Unwissenheit. Oder aus Ignoranz ihren Kunden gegenüber.

Denn: Tatsächlich müssten wir Dienstleister zu dem Thema kein Wort verlieren. Ist schlicht und ergreifend nicht unsere Aufgabe. Genauso wenig, wie wir darüber aufklären müssen, dass Steuern oder IHK-Beiträge zu bezahlen sind.

Wir tun es dennoch – für einen vertrauensvollen Start in ein gemeinsames Projekt!

Für weitere Informationen

  • Am besten direkt bei der Künstlersozialkasse: kuenstlersozialkasse.de
  • Für individuelle Fragen: Konsultiere deinen Steuerberater.

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